In dem vorliegenden Praxisfall gab es Beschwerden von Anwohnern über die Geräuschemissionen der neuen Dampfkessel eines Industriebetriebs.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zukünftig eingehalten werden, wurde eine Schallmessung durchgeführt, um die erforderlichen Schalldämmmaßnahmen zu bestimmen.
Leider war die Aufstellsituation im Heizraum so beengt, dass es nicht möglich war, die erforderlichen Schalldämpfer dort unterzubringen. Daher war es notwendig, die Dämpfer als Mündungsvariante
auszuführen.