Die Schornsteinhöhe bei festen Brennstoffen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wird standardmäßig durch die 1. BImSchV §19 geregelt.
Seit 01.01.2022 sind hier neue Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt.
Danach müssen Schornsteine firstnah (Bereich A) angeordnet werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.
Von dieser Anforderung darf nur abgewichen werden, wenn die Kaminhöhe für Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 festgelegt wird.
Die Anwendung der VDI 3781 Blatt 4 ermöglicht somit auch eine firstferne Positionierung des Schornsteins. (Bereich B)
Selbst im firstnahen Bereich ergeben sich in vielen Fällen durch die Anwendung der VDI 3781 Blatt 4 niedrigere Schornsteinhöhen.
Besonders bei flacheren Dächern bietet sich ein deutlicher Vorteil, wie aus der beigefügten Tabelle und Grafik ersichtlich ist.
Die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) berücksichtigt ausschließlich Standard-Satteldächer.
Bei anderen Dachformen, oder wenn schädliche Umwelteinwirkungen nach §19 (1) Sätze 1 bis 5 nicht verhindert werden können, ist in jedem Fall die Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4 zu berechnen.