09. Februar 2024
Die Schornsteinhöhe bei festen Brennstoffen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen wird standardmäßig durch die 1. BImSchV §19 geregelt.
Seit 01.01.2022 sind hier neue Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt.
Danach müssen Schornsteine firstnah (A<B) angeordnet werden und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.